| Wir über uns

Die Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg wurde am 24.06.1961 nach Inkrafttreten der Bundesnotarordnung gegründet.
Der Bezirk der Notarkammer ist identisch mit dem Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg und umfasst die Landgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg und Osnabrück, denen 23 Amtsgerichte angehören.
Die Mitglieder der Notarkammer sind Anwaltsnotare, d. h. sie sind zugleich auch zugelassene Rechtsanwälte. Voraussetzung für die Bestellung zum Notar ist eine mindestens fünfjährige anwaltliche Tätigkeit sowie die persönliche und fachliche Eignung für das Notaramt.
Die Aufsicht über die Notare führt der jeweilige Präsident des Landgerichts. Übergeordnete Aufsichtsbehörde ist das Oberlandesgericht Oldenburg. Die Notarkammer unterstützt die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit und arbeitet mit diesen Stellen eng zusammen.
Die Notarkammer Oldenburg hat einen 15-köpfigen Vorstand, dem Rechtsanwälte und Notare aus allen drei Landgerichtsbezirken angehören. Der Vorstand wird in seiner Arbeit unterstützt von fünf Abteilungen.
Die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg haben eine gemeinsame
Geschäftsstelle:
Staugraben 5
D-26122 Oldenburg
Telefon +49 (0441) 92 54 3 -0
Telefax +49 (0441) 92 54 3 -29
e-mail: info@notk-oldenburg.de
Die Mitglieder des Vorstandes der Notarkammer sind ehrenamtlich tätig und werden alle vier Jahre von der Kammerversammlung gewählt.
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