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Fortbildungsveranstaltung der Notarkammer Oldenburg
in Kooperation mit dem DAI:
"Das Zentrale Testamentsregister" am 18.11.2011 in Oldenburg, Weser-Ems-Halle
Antrag auf Zuweisung eines Ausbildungsnotars
OLG Celle, Urteil vom 03.03.2011 – Not 26/10
GBO § 12, GBO § 133, GBV § 43, BNotO § 14 Abs. 1
Ein Notar darf im Wege des automatisierten Abrufverfahrens das Grundbuch im Auftrag eines Maklers nicht einsehen, ohne sich eines dahinter stehenden rechtlichen Interesses eines Berechtigten zu versichern.Dies auch dann nicht, wenn der Makler ihm zuvor zugesagt hat, solche Anfragen nur bei Vorliegen eines konkreten (Makler)Auftrags zu stellen, wenn der Grundbuchauszug der Vorbereitung einer in "absehbarer Zeit" anstehenden Beurkundung dienen soll.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Volltext des Urteils.
Rundschreiben der Notarkammer Oldenburg Nr. 2/2011 vom 03.06.2011
- I. Einrichtung des Zentralen Testamentsregisters
- II. Änderung des Inhalts der Anzeigepflicht gem. § 20 GrEstG
- III. Immobilienerwerb durch bestehende GbR"
Rundschreiben Nr. 1, 17.01.11
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Anlage 1
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Anlage 2
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Anlage 3
©
Soldan 2012
Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
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