| Die Notarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Staatsaufsicht durch die Landesjustizverwaltung. Die Aufsicht beschränkt sich darauf, dass Gesetz und Satzung beachtet, insbesondere die der Notarkammer übertragenen Aufgaben erfüllt werden.
Die Notarkammer vertritt die Gesamtheit der in ihr zusammengeschlossenen Notare. Sie hat über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder zu wachen, die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die Pflege des Notariatsrechts zu fördern und für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Notare zu sorgen. Hierzu unterstützt die Notarkammer ihre Mitglieder durch Versendung von Rundschreiben, Beantwortung von Anfragen und die Unterhaltung von Versiche-rungsverträgen.
Gemeinsam mit den übrigen deutschen Notarkammern unterhält die Notarkammer Oldenburg das Deutsche Notarinstitut in Würzburg, welches sämtlichen deutschen Notarinnen und Notaren wissenschaftlich fundierten Rat zur Unterstützung der notariellen Tätigkeit erteilt. Daneben ist die Notarkammer Mitglied des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. in Bochum, welches Fortbildungs-möglichkeiten für Notarinnen und Notare anbietet.
In besonderer Weise fühlt sich die Notarkammer den Rechtsuchenden verpflichtet. Beteiligte, die mit der Arbeit eines Notars nicht einverstanden sind, können sich an die zuständige Notarkammer wenden, die versucht, in erster Linie zwischen den Beschwerdeführern und dem betreffenden Notar zu vermitteln. |