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Der Notar

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig. Er wird von der Landesjustizverwaltung ernannt und untersteht insbesondere der Bundesnotarordnung und dem Beurkundungsgesetz. In der Ausübung seines Amtes erforscht der Notar den Willen der Beteiligten, klärt den Sachverhalt, belehrt die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts und gibt die Erklärungen der Beteiligten klar und unzweideutig in der Niederschrift wieder. Durch die Unabhängigkeit des Notars ist gesichert, dass insbesondere unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Der Anwaltsnotar übt sein Amt neben dem Anwaltsberuf aus. Er hat rechtzeitig gegenüber den Beteiligten klarzustellen, ob er als Rechtsanwalt oder als Notar tätig wird. In einer Angelegenheit, in der der Anwaltsnotar in seiner Eigenschaft als Notar tätig war, darf er nicht mehr als Rechtsanwalt tätig werden. Andererseits darf er in einer Angelegenheit, die er in seiner Funktion als Rechtsanwalt begonnen hat, nicht mehr als Notar tätig werden.

Die Bestellung zum Notar setzt eine mindestens fünfjährige Anwaltstätigkeit voraus. Anwaltsnotare verfügen somit über eine große berufliche Erfahrung, die sie in die notarielle Vertragsgestaltung einbringen.

Notare leisten einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Gemeinwesens. Der Notar ist sachkundig, unabhängig und neutral. Seine Urkunden beweisen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die getroffenen Vereinbarungen. Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden können sofort vollstreckt werden. Auch die für die staatlichen Register (Handelsregister, Grundbuchregister und Vereinsregister) zuständigen Stellen verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit notarieller Urkunden.

Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch eine Warnfunktion zu. Vor bedeutenden Entscheidungen, wie z. B. einem Hauskauf, sollte der Bürger durch besondere Formvorschriften vor Folgen übereilten Handelns geschützt werden. Wo persönliche oder wirtschaftlich weit reichende Folgen drohen, ist der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen oder zumindest dringend anzuraten. Dabei geht es um:

  • Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung, Grundschuldbestellung)
  • Ehe und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption)
  • Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung etc.)
  • Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung etc.).

Der Notar ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Mit ihm kann auch Vertrauliches in aller Offenheit besprochen werden.

© Soldan 2012 Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg Zum Seitenanfang