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Fortbildung

Gem. § 14 Abs. 6 der Bundesnotarordnung hat sich der Notar in dem für seine Amtstätigkeit erforderlichen Umfang fortzubilden. Die Richtlinien der Notarkammer Oldenburg bestimmen darüber hinaus, dass der Notar die Pflicht hat, seine durch Ausbildung erworbene Qualifikation in eigener Verantwortlichkeit zu erhalten und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass er den Anforderungen an die Qualität seiner Amtstätigkeit durch kontinuierliche Fortbildung gerecht wird. Auf Anfrage der Notarkammer ist der Notar verpflichtet, über die Erfüllung seiner Fortbildungspflicht zu berichten.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die die notarielle Fachprüfung erfolgreich absolviert haben, haben eine jährliche 15-stündige Fortbildungsverpflichtung gem. § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO zu erfüllen.

Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über die Fortbildungsveranstaltungen, die im Bezirk der Notarkammer Oldenburg angeboten werden. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 


 

Datum
08.06.23
Thema
Handelsregisteranmeldungen für Mitarbeitende im Notariat
Infos

 Referenten: Dr. Dr. Christian Schulte, M.A, Richter am Amtsgericht Berlin-Charlottenburg- Handelsregister 

zur Einladung nebst Anmeldebogen

Veranstalter
Notarkammer Oldenburg in Kooperation mit dem DAI

Banner ReNo im Norden Website RAK

ANSPRECHPARTNER

ansprechpartner frau-litau

Frau Kibke 
 

Telefon
+49 (0441) 92 543-10

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