SCHLICHTUNG
Die Schlichtung bietet einvernehmliche Lösungen in verschiedenen Fallkonstellationen. Es gibt Schlichtungsverfahren für Parteien
in zivilrechtlichen Streitigkeiten, Schlichtungsverfahren unter Anwälten und Schlichtungsverfahren zwischen Mandant und Anwalt:
Als erste deutsche Rechtsanwaltskammer hat die Rechtsanwaltskammer Oldenburg einen sog. „Schiedshof“ eingerichtet, der
streitenden Parteien in vielen Fällen von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen den Gang zum Gericht ersparen kann. Der Schiedshof
ist ein Beitrag der Rechtsanwaltskammer zur gegenwärtig vielfach diskutierten außergerichtlichen Streitschlichtung und bietet den
Parteien die Möglichkeit, streitige Rechtsfragen schnell und kostengünstig durch den Schiedshof klären zu lassen. Bei der Klärung
solcher Fragen im gerichtlichen Verfahren vergehen aufgrund der zu beachtenden formalen Bestimmungen häufig Monate, bevor es zu
einer Entscheidung kommt. Dem begegnet der Schiedshof, der Abteilungen für folgende Bereiche gebildet hat:
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Arbeitsrecht
- Familien- und Erbrecht
- Mediation
- Recht der freiberuflichen Berufsausübungsgemeinschaften
- Sonstige Rechtsangelegenheiten.
Der Schiedshof wird aufgrund einer Vereinbarung der Parteien tätig, die zur Klärung der Streitfrage zwischen einem
Mediationsverfahren, Schlichtungsverfahren oder Schiedsgerichtsverfahren wählen können. Mediations- und Schlichtungsverfahren setzen
die Bereitschaft der Beteiligten zur Einigung voraus. Schiedsgerichtsverfahren können auch mit einer „streitigen Entscheidung",
vergleichbar mit einem Gerichtsurteil, enden.
Der Schiedshof ist vom Niedersächsischen Justizministerium als Gütestelle
anerkannt. Gleichzeitig ist dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer als Vorsteher der Gütestelle die Befugnis verliehen worden, für
die Durchsetzung der Entscheidung eine Vollstreckungsklausel zu erteilen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Für
die einzelnen Abteilungen des Schiedshofs sind qualifizierte Rechtsanwälte zu Mitgliedern des Schiedshofs berufen, die sich auf die
jeweiligen Gebiete spezialisiert haben. In der Regel sind es Rechtsanwälte, denen aufgrund ihrer nachgewiesenen Fachkenntnisse und
praktischen Erfahrungen von der Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung in dem betreffenden
Gebiet verliehen wurde. Aufgrund ihrer Befähigung zum Richteramt und ihrer anwaltlichen Spezialisierung verfügen sie über große
Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet.
Aus den von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer für die einzelnen
Abteilungen berufenen Mitglieder des Schiedshofs verständigen sich die Parteien auf einen Vorsitzenden und bis zu zwei Beisitzer.
Nach Lage des Streitfalles und auf Wunsch der Parteien können auch Gutachter hinzugezogen werden. Können sich die Parteien nicht
einigen, bestimmt der Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg einen Vorsitzenden und ggf. die Beisitzer.
Der
Verhandlungstermin wird in der Regel kurzfristig angesetzt mit dem Ziel, den Parteien auf dem von ihnen gewählten Weg zeitnah eine
Entscheidung zu bieten.
Der Weg zum Schiedshof führt über einen förmlichen Antrag an die Rechtsanwaltskammer Oldenburg,
Staugraben 5, 26122 Oldenburg (Tel.: 0441-9254312).
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Gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 2 BRAO gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer, auf Antrag bei
Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer zu vermitteln. Dies umfasst die Befugnis, Schlichtungsvorschläge zu unterbreiten. In
Absprache mit den Beteiligten nimmt sich ein Mitglied des Vorstandes des Falles an und versucht eine einvernehmliche Lösung zwischen
den Parteien herbeizuführen.
In den meisten Fällen besteht zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten ein enges Vertrauensverhältnis. Hin und wieder
kann es jedoch auch mal zu Missverständnissen oder Meinungsverschiedenheiten kommen, wie bspw. über eine als überhöht empfundene
Gebührenrechnung.
Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Rechtsanwaltskammer, gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO auf Antrag
bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer und ihren Auftraggebern zu vermitteln. Auf Antrag kann ein
Gebührenvermittlungsverfahren durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer durchgeführt werden. Im Rahmen eines
Gebührenvermittlungsverfahrens wird dem Rechtsanwalt zunächst Gelegenheit gegeben, seine eigene Gebührenrechnung nochmals zu
überprüfen und ggf. von sich aus einen Vorschlag zur gütlichen Einigung mit seinem Mandanten zu unterbreiten. Die
Rechtsanwaltskammer kann in geeigneten Verfahren auch selber einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten, der allerdings nur dann
verbindlich wird, wenn er sowohl von dem Rechtsanwalt als auch von dem Mandanten angenommen wird.
Für den Mandanten gilt
es zu beachten, dass die Einschaltung der Rechtsanwaltskammer nicht dazu führt, dass gesetzte Zahlungsfristen aufgehoben oder
gehemmt werden. Darauf kann und darf die Rechtsanwaltskammer keinen Einfluss nehmen.
Der Vermittlungsvorschlag ersetzt
nicht die Entscheidung über die Berechtigung anwaltlicher Gebührenforderungen. Diese Entscheidung über die Berechtigung ist allein
den Zivilgerichten vorbehalten. Die Rechtsanwaltskammer ist jedoch gern dabei behilflich abzuklären, ob die Möglichkeit einer
gütlichen Einigung besteht.
Die Rechtsanwaltskammer kann jedoch nicht tätig werden, wenn in der Gebührenrechnung streitig
ist,
- ob oder wie der Auftrag erteilt wurde oder
- ob eine Schadensersatzforderung gegen die Gebührenschuld aufgerechnet werden kann.
Hierbei handelt es sich um materiell-rechtliche und prozessrechtliche Fragen, die lediglich im Rahmen eines Zivilverfahrens
durch die Gerichte geklärt werden können.
In den meisten Fällen besteht zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten ein enges Vertrauensverhältnis. Das ist auch nötig,
wenn der Anwalt seinen Mandanten effizient beraten und vertreten will. Hin und wieder kann es jedoch auch mal zu Missverständnissen
oder Meinungsverschiedenheiten kommen wegen eines vermeintlichen Fehlers des Rechtsanwalts.
Die Rechtsanwaltskammer
bietet in diesen Fällen ein Schlichtungsverfahren durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Oldenburg nach der zum 01.05.2010 in
Kraft getretenen Schlichtungsordnung an. Wird dem Rechtsanwalt eine zivilrechtliche Schlechterfüllung des Anwaltsvertrags
vorgeworfen und werden hieraus Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so kann im Rahmen der Schlichtungsordnung eine rasche
Klärung der Angelegenheit herbeigeführt werden. Dieses Schlichtungsverfahren besteht als Alternative zum Schlichtungsverfahren vor
der zentralen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin. Bitte beachten Sie, dass Sie sich entweder für das
Schlichtungsverfahren vor der regionalen Rechtsanwaltskammer oder für das Schlichtungsverfahren vor der zentralen Schlichtungsstelle
der Rechtsanwaltschaft entscheiden müssen.
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Für die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des
Verfahrens im anwaltlichen Berufsrecht die Institution einer zentralen und von den regionalen Rechtsanwaltskammern unabhängigen
Schlichtungsstelle bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin geschaffen. Die zentrale Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
ist alternativ zum Schlichtungsangebot der regionalen Rechtsanwaltskammern tätig. Schlichterin ist ab 01.01.2011 Dr. Renate Jaeger,
ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht und zuletzt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Informationen zum
Verfahren vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft finden Sie im Internetportal der Schichtungsstelle.
Darüber hinaus wird verwiesen auf weitere niedersächsische Schlichtungsstellen:
Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Tel.: 0511/3107338
Fax: 0511/3107400
Industrie- und Handelskammer
Braunschweig
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig
Tel.: 0531/47150
Fax: 0531/4715299
Industrie- und Handelskammer
Osnabrück
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück
Tel.: 0541/353545
Fax: 0541/353512
Oldenburgische Industrie- und
Handelskammer
Moslestr. 6
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/22200
Fax: 0441/2220111
Architektenkammer Niedersachsen
Laveshaus, Friedrichswall 5
30159 Hannover
Tel.: 0511/280960
Fax: 0511/2809619
Ärztekammer Niedersachsen
Berliner Allee 20
30175 Hannover
Tel.: 0511/38002
Fax: 0511/3802240
ZahnärzteKammer Niedersachsen
Zeißstr. 11a
30519 Hannover
Tel.: 0511/833910
Fax: 0511/83391116
Steuerberaterkammer
Niedersachsen
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Tel.: 0511/288900
Fax: 0511/2834032
Tierärztekammer
Niedersachsen
Fichtestr. 13
30625 Hannover
Tel.: 0511/65511820
Fax: 0511/65511828
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