icon haus Staugraben 5 · 26122 Oldenburg
 icon telefon (0441) 92 543-0
 icon aet info@notk-oldenburg.de
ueber_uns.jpg

ÜBER UNS

Die Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg wurde am 24.06.1961 nach Inkrafttreten der Bundesnotarordnung gegründet.
 
Der Bezirk der Notarkammer Oldenburg ist identisch mit dem Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg und umfasst die Landgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg und Osnabrück, denen insgesamt 23 Amtsgerichte angehören. Sämtliche Mitglieder der Notarkammer sind Anwaltsnotare, d. h. sie sind zugleich auch zugelassene Rechtsanwälte. Voraussetzung für die Bestellung zum Notar ist dementsprechend eine mindestens fünfjährige anwaltliche Tätigkeit. Die weiteren Voraussetzungen für die Bestellung zum Notar regelt die Bundesnotarordnung.

Die Aufsicht über die Notare führt der jeweilige Präsident des Landgerichts. Übergeordnete Aufsichtsbehörde ist das Oberlandesgericht Oldenburg. Die Notarkammer unterstützt die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit und arbeitet mit den Behörden eng zusammen.

Die Notarkammer Oldenburg wird geführt von ihrem Präsidenten, dem Präsidium und dem Vorstand. Der Vorstand hat zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben verschiedene Ausschüsse gebildet.

Die Mitglieder des Vorstandes der Notarkammer sind ehrenamtlich tätig und werden für vier Jahre von der Kammerversammlung gewählt.

Banner ReNo im Norden Website RAK

Kontakt

Geschäftsstelle

 

Telefon
+49 (0441) 92 543-0

E-Mail schreiben