FORTBILDUNG
Gem. § 14 Abs. 6 der Bundesnotarordnung hat sich der Notar in dem für seine Amtstätigkeit erforderlichen Umfang fortzubilden. Die Richtlinien der Notarkammer Oldenburg bestimmen darüber hinaus, dass der Notar die Pflicht hat, seine durch Ausbildung erworbene Qualifikation in eigener Verantwortlichkeit zu erhalten und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass er den Anforderungen an die Qualität seiner Amtstätigkeit durch kontinuierliche Fortbildung gerecht wird. Auf Anfrage der Notarkammer ist der Notar verpflichtet, über die Erfüllung seiner Fortbildungspflicht zu berichten.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die die notarielle Fachprüfung erfolgreich absolviert haben, haben eine jährliche 15-stündige Fortbildungsverpflichtung gem. § 5b Abs.1 Nr. 4 BNotO zu erfüllen.
Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über die Fortbildungsveranstaltungen, die im Bezirk der Notarkammer Oldenburg angeboten werden. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
25.10.2024 - Der digitale Nachlass in der Gestaltungspraxis - Einladung nebst Anmeldung
29.11.2024 - Update Grundstückskaufvertrag - Einladung nebst Anmeldung