Ausbildung
Die Notarkammer ist gem. § 71 Abs. 4 i.V.m. Abs. 9 BBiG zuständige Stelle für den Bereich der Berufsausbildung zur/zum Notarfachangestellten oder zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Die Durchführung der Berufsausbildung wurde gem. § 71 Abs. 9 BBiG der Rechtsanwaltskammer Oldenburg übertragen.
Informationen zum Ausbildungsberuf der Notarfachangestellten und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten finden Sie hier.
Hier finden Sie den Vordruck für einen Berufsausbildungsvertrag sowie weitere die Berufsausbildung betreffende Unterlagen und Informationen.