Kammerbeitrag
Die Beitragspflicht besteht für die Dauer der Mitgliedschaft zur Notarkammer Oldenburg. Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden für jedes Geschäftsjahr von der Kammerversammlung festgesetzt ( § 71 Abs. 4 Ziff. 3 BNotO).
Der Kammerbeitrag für das Kalenderjahr 2021 wurde in der Kammerversammlung am 07.10.2020 festgesetzt auf 1.860,00 €.
Der Kammerbeitrag ist jährlich im Voraus fällig und jeweils bis zum 31.03. des Jahres zu zahlen.
Für das Einzugsverfahren nutzen Sie bitte das SEPA-Basis-Formular.