Kammerbeitrag
Die Beitragspflicht besteht für die Dauer der Mitgliedschaft zur Notarkammer Oldenburg. Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden für jedes Geschäftsjahr von der Kammerversammlung festgesetzt ( § 71 Abs. 4 Ziff. 3 BNotO).
Der Kammerbeitrag für das Kalenderjahr 2024 wurde in der Kammerversammlung am 13.05.2023 festgesetzt auf 2.520,00 €.
Der Kammerbeitrag ist jährlich im Voraus fällig und jeweils bis zum 31.03. des Jahres zu zahlen.
Für das Einzugsverfahren nutzen Sie bitte das SEPA-Basis-Formular.