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Aktuelles

Niedersächsisches Justizministerium zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Altershöchstgrenze bei Anwaltsnotaren

Mit dem am 23. September 2025 zum Aktenzeichen 1 BvR 1796/23 verkündeten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Altershöchstgrenze aus §§ 47 Nr. 2 Var. 1, 48a BNotO mit der Berufsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Dies gilt für den Bereich des Anwaltsnotariats.

Angesichts von Anfragen auch ehemaliger Notarinnen und Notare, die aktuell mit verschiedenen Gestaltungsideen zur Fortführung ihres Notaramtes auf die Oberlandesgerichte zukommen, hat das Niedersächsische Justizministerium um Veröffentlichung folgenden Hinweises gebeten:

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. September 2025 (1 BvR 1796/23) die vorübergehende Fortgeltung der Altersgrenze des § 48a BNotO bis zum 30. Juni 2026 angeordnet. Damit erlischt das Amt des Notars vorerst weiterhin mit Ende des Monats, in dem die Notarin oder der Notar das siebzigste Lebensjahr vollendet.

Eine Neubewerbung von Notarinnen und Notaren, deren Amt gemäß § 47 Nr. 2 Var. 1 BNotO erloschen ist, ist gegenwärtig frühestens nach dem 30. Juni 2026 und nur nach Maßgabe der vom Bundesgesetzgeber noch zu schaffenden Neuregelung möglich. Das mit der Altersgrenze verfolgte gesetzgeberische Ziel, den Notarberuf für jüngere Berufsträger offenzuhalten, hat das Bundesverfassungsgericht aus-drücklich als legitimen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Zweck anerkannt.

Solange die Altersgrenze fortgilt, stünde einer erfolgreichen Neubewerbung § 48a BNotO entgegen.“

Hinweis: Die Notarkammer Oldenburg geht davon aus, dass der Bundesgesetzgeber nunmehr kurzfristig aktiv werden wird. Über die diesbezüglichen weiteren Entwicklungen wird selbstverständlich hier im Kammerreport berichtet werden.

Grundbuchabrufverfahren in Sachsen: Zwei-Faktor-Authentifizierung eingeführt

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz hat mit Schreiben vom 19. September 2025 mitgeteilt, dass im sächsischen Grundbuch Abrufverfahren SolumWEB ab dem 15. Oktober 2025 verbindlich für alle externen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Zwei-Faktor-Authentifizierung eingeführt wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des sächsischen Justizministeriums, welches Sie über den nachfolgenden Link abrufen können.

Präsidium der Bundesnotarkammer neu gewählt

Am 12.09.2025 fand in Münster die 132. Generalversammlung der Bundesnotarkammer statt. Unter anderem wurde das Präsidium der Bundesnotarkammer gewählt, das sich nunmehr wie folgt zusammensetzt:

Notar Dr. Markus Sikora, München                                       Präsident

Rechtsanwältin und Notarin Dr. Monika
Beckmann-Petey, Bremen                                                    1. Vizepräsidentin

Notar Heiko Zier, Hamburg                                                   2. Vizepräsident

Rechtsanwalt und Notar Christian Auffenberg, Paderborn
Notar Dr. Kai Bischoff, Köln
Notar Walter Büttner, Schwetzingen
Rechtsanwalt und Notar Alexander Kollmorgen, Berlin
Rechtsanwalt und Notar Dr. Michael Schröder, Westerstede
Notar Dr. Karsten Schwipps, Dresden

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