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- Erstellt: 20.04.2023
Wichtiger Hinweis für Notarinnen und Notare: Geschäftsübersichten für das Jahr 2022 sind auch der Notarkammer Oldenburg zu übermitteln!
Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) verpflichtet Notarinnen und Notare erstmals für das Jahr 2022, die nach § 7 zu erstellenden Übersichten über die Urkundsgeschäfte nicht nur dem zuständigen Landgericht, sondern auch der Notarkammer Oldenburg zu übermitteln. Viele Notarinnen und Notare sind dieser Verpflichtung bereits gefolgt.
Diejenigen Notarinnen und Notare, die ihre Geschäftsübersichten für das Jahr 2022 der Notarkammer Oldenburg noch nicht übermittelt haben, werden gebeten, dies spätestens bis zum Monatsende April 2023 nachzuholen.
Die Übermittlung möge bitte per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder an das besondere elektronische Behördenpostfach der Notarkammer Oldenburg, welches im üblichen Verzeichnis zu finden ist, erfolgen.